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26.05.2010 10:50 Alter: 2 Jahr(e)

Hintermann von Herow-Wholesale / Unioutlet / Opera / Trendshop / Cela-Wholesale / Swiss-Fashion wegen gewerbsmäßigen Betruges mit Ed Hardy Waren verurteilt

Der Handel mit gefälschten Markenprodukten stellt Händler als auch Privatpersonen immer wieder vor Probleme, da die Schadensersatzansprüche der Markenrechtsinhaber in der Regel sehr hoch sind, wenn der Handel aufliegt.

Jüngst wurde einer der Hintermänner eines international operierenden Rings zu einer Haftstrafe von 2 Jahren wegen gewerbsmäßigen Betruges mit Ed-Hardy Waren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, obwohl Ed Hardy Waren bzw. entsprechende Plagiate in mehr als 1500 Fällen angeboten wurden.

Mehr über:

Ed Hardy, Plagiat, ebay

Die Verkäufer verwendeten dabei verschiedene Firmennamen wie Herow-Wholesale, Unioutlet oder Opera.
Die Ed Hardy Artikel wurden meist auf den Verkaufsplattformen eBay sowie Restposten 24.de angeboten.

Auffällig in der Rechnungsstellung war oftmals die Angabe eines Schweizer Kontos samt türkischstämmigen Kontoinhabers sowie die Angabe des Firmensitzes in Großbritannien.

Händler als auch Personen, die von Herow-Wholesale, Unioutlet oder Opera Ed Hardy Shirts, Ed Hardy Pullover etc. oder waren von La Martina bezogen haben, sollten sich umgehend von einem Fachanwalt beraten lassen, um die Folgeschäden in Grenzen zu halten und die Einleitung eines Strafverfahrens zu verhindern.

Rubrik: Markenrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz


weitere Infos:

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