Daher ist nicht wunderlich, dass Hersteller und Händler ständig versuchen, Märkte abzuschotten indem Vertriebswege kanalisiert werden.
Auffällig ist dabei, dass einige lizensierte Distributeure trotz eindeutiger europäischer Vorgaben versuchen, Zwischenhändlern den Handel mit den Markenartikeln zu untersagen. Dies gilt insbesondere für den textilen Produktmarkt.
Markeninhaber, Markenrechtsverletzung, Markenhersteller
In der Regel werden sodann die Abnehmer der Händler wegen unterstellter Markenrechtsverletzungen abgemahnt, per einstweiliger Verfügung angegangen oder direkt verklagt. Dabei kommt es mitunter vor, dass die Markeninhaber von dem Tun ihrer lizenzierten Händler nichts mitbekommen.
Händler von Markenartikeln sollten sich davon nicht beeindrucken lassen und erst recht nicht gezwungen sehen, ihre Vertriebswege offen zulegen. Nicht zuletzt aufgrund der liberalen europäischen Rechtsprechung und Gesetzeslage ist es möglich, dem Unterfangen der Distributeure einen Riegel vorzuschieben.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein Informationsaustausch der Händler untereinander als auch durch deren Anwälte die freie Zirkulation von Markenartikeln begünstigt und fördert.
Essenziell sind eine ordnungsgemäße Dokumentation der Herkunft der Waren und eine ständige Prüfung der entsprechenden Handelsverträge.
| Rubrik: | Markenrecht, Sonstiges |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
weitere Infos:
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com