Beim Streaming wird – im Gegensatz zu üblichen Filesharing-Netzwerken – die Datei nicht zunächst vollständig auf den PC des Benutzers übertragen, um den Film sehen zu können. Die Daten werden in einem konstanten Fluss vom Abspielgerät geladen, angezeigt und theoretisch sofort wieder gelöscht.
Um einen unterbrechungsfreien Stream zu gewährleisten, findet häufig eine sogenannte Pufferung statt; es wird eine bestimmte Datenmenge auf Vorrat geladen. Die Wiedergabe startet nach einer kurzen Vorlaufphase. Nach Beendigung des Streams kann es vorkommen, dass Dateifragmente als temporäre Dateien nicht vollständig gelöscht werden und auf der Festplatte des Users verbleiben.
Die GVU sieht darin eine strafbare Vervielfältigungshandlung. Es kann jedoch mit guten Argumenten vertreten werden, dass diese – wenn überhaupt tatbestandliche – Vervielfältigung jedenfalls ohne Vorsatz vorgenommen worden ist, weil der User im Einzelfall nicht beurteilen kann, wie der technische Ablauf genau in seiner Hardware- und Softwareumgebung von Statten geht.
RA Ihmor, LL.M.
(IT-Recht)
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