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23.06.2011 16:01 Alter: 334 Tag(e)

kino.to – GVU erwägt Verfolgung der Nutzer

Wie nach dem Schlag gegen die Plattform „kino.to“ bekannt wurde, erwägt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Verfolgung der stillgelegten Plattform kino.to. Über die vergangene Woche vom Netz genommene Plattform konnten Nutzer kostenlos und in einer rechtlichen Grau- bzw. Hellschwarzzone aktuelle Filme und Serien im Stream-Verfahren anschauen.

Beim Streaming wird – im Gegensatz zu üblichen Filesharing-Netzwerken – die Datei nicht zunächst vollständig auf den PC des Benutzers übertragen, um den Film sehen zu können. Die Daten werden in einem konstanten Fluss vom Abspielgerät geladen, angezeigt und theoretisch sofort wieder gelöscht.

Um einen unterbrechungsfreien Stream zu gewährleisten, findet häufig eine sogenannte Pufferung statt; es wird eine bestimmte Datenmenge auf Vorrat geladen. Die Wiedergabe startet nach einer kurzen Vorlaufphase. Nach Beendigung des Streams kann es vorkommen, dass Dateifragmente als temporäre Dateien nicht vollständig gelöscht werden und auf der Festplatte des Users verbleiben.

Die GVU sieht darin eine strafbare Vervielfältigungshandlung. Es kann jedoch mit guten Argumenten vertreten werden, dass diese – wenn überhaupt tatbestandliche – Vervielfältigung jedenfalls ohne Vorsatz vorgenommen worden ist, weil der User im Einzelfall nicht beurteilen kann, wie der technische Ablauf genau in seiner Hardware- und Softwareumgebung von Statten geht.


RA Ihmor, LL.M.

(IT-Recht)

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