Die Abmahnung - Das Original
 
 




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13.10.2009 11:16 Alter: 3 Jahr(e)

K&K Logistics, vertreten durch Winterstein Rechtsanwälte, verliert erneut Ed-Hardy Prozess

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 6 O 312/08 eine weitere Klage des Ed Hardy Distributeurs K&K Logistics mangels ausreichenden Beweisantritts kostenpflichtig abgewiesen.

K&K Logistics ist es abermals nicht gelungen, den behaupteten Markenrechtsverstoß nachzuweisen. Der Vortrag zu den Fälschungsmerkmalen der angebotenen Ware konnte nicht untermauert werden.

Die jüngsten Urteile zeigen, dass nachweislich versierte Anwälte durchaus in der Lage sind, den Abmahnkanzleien auch vor Gericht Paroli zu bieten.

Rubrik: Markenrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
MEDIENRECHT mainz

 

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