K&K Logistics ist es abermals nicht gelungen, den behaupteten Markenrechtsverstoß nachzuweisen. Der Vortrag zu den Fälschungsmerkmalen der angebotenen Ware konnte nicht untermauert werden.
Die jüngsten Urteile zeigen, dass nachweislich versierte Anwälte durchaus in der Lage sind, den Abmahnkanzleien auch vor Gericht Paroli zu bieten.
| Rubrik: | Markenrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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