Gibt der Abgemahnte entgegen der Forderung der Rechteinhaberin keine Unterlassungserklärung ab und geht nicht auf die Schadensersatzforderung der Euro-Cities AG ein, ist nicht auszuschließen, dass diese Klage erheben wird. Mittels der Klage sollen die vorgenannten Ansprüche durchgesetzt werden.
Die Euro-Cities AG macht im gerichtlichen Verfahren dann den im Falle der unberechtigten Nutzung des geschützten Kartenmaterials bestehenden Anspruch auf Unterlassen geltend.
Im Falle einer Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld von 250.00,00 Euro fällig werden.
Des Weiteren werden der mit der Abmahnung bereits geltend gemachte Lizenzschaden der Rechteinhaberin sowie die angefallenen außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten eingefordert.
Betroffene sollten sich daher schon bei Erhalt einer Abmahnung der vorbenannten Kanzlei an einen Fachanwalt für Urheberrecht wenden und die Abmahnung von diesem prüfen lassen, damit ein kostenintensives Klageverfahren verhindert werden kann.
| Von: | RAin Sara Rothermel |
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