Eifrig wurde spekuliert, ob nun auch ein Schlag gegen den „Kronprinzen“ im Kampf um die frei gewordene Stelle des führenden Portals vorgenommen worden ist.
Im Falle von „kino.to“ teilt die Kriminalpolizei Besuchern der Seite in nüchternem Schwarz-Weiß mit: „Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.“
Gemutmaßt wurde zudem, ob es sich bei der temporären Nichterreichbarkeit der Domain „movie2k.to“ nicht auch um einen Hackerangriff, eine sogenannte dDoS-Attacke gehandelt hat. Die Seite selbst ist per heute 10:30 wieder erreichbar.
Die Initiatorin des Schlages gegen kino.to, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), sah sich selbst einer solchen Attacke ausgesetzt. Offensichtich befinden wir uns im virtuellen Chicago der 1930er Jahre.
RA Ihmor, LL.M.
(IT-Recht)
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