Dieser Abmahnung der Kanzlei Rasch ist ein Beschluss des LG München I angehängt, in dessen Anlage eine Liste mit Musikalben aufgeführt ist, an denen die Universal Music GmbH die ausschließlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte besitze.
Folgende Titel sind in dieser Aufzählung enthalten:
Unserer Kanzlei sind einige Abmahnungen bekannt, die sich auf die soeben benannten Titel beziehen.
Jedoch sind in dieser Aufzählung auch Alben aufgelistet, von denen unserer Kanzlei bisher noch nicht bekannt ist, dass die unerlaubte Verwertung an diesen Tonaufnahmen im Namen der Universal Music GmbH abgemahnt wird.
Da es aber der üblichen Praxis der abmahnenden Kanzleien entspricht, dass diese Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Tonaufnahmen aussprechen, wenn sie die Rechteinhaberschaft deren Mandanten durch gerichtlichen Beschluss festgestellt haben lassen, ist davon auszugehen, dass die Kanzlei Rasch auch wegen der hier genannten Titel abmahnend tätig werden wird.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
| Kontakt: | Web: | ||
| 06131 - 24095-0 | www.ggr-law.com GGR Rechtsanwälte Kanzlei für Urheber-, Internet- / IT-, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz | ||
| 06131 - 24095-22 | www.abmahntalcc.info abmahntalcc - Das Meinungsportal - Diskussionsplattform zum Thema Abmahnungen | ||
| info(at)ggr-law.com | www.infodocc.info Das Portal und die Datenbank zum Thema - Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, IT - / Internetrecht und Medienrecht / APR | ||
| www.infotalcc.info infotalcc - Diskussionsplattform zum Thema Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, IT-, Internet- und Medienrecht | |||