Grund der Abmahnung
Nach Aussage der Sasse & Partner Rechtsanwälte habe der Abgemahnte in dem Internet-Auktionshaus eBay den DVD-Bildtonträger „Pink Floyd – Live Anthology“ mit Live Aufnahmen der Musikgruppe Pink Floyd zum Kauf angeboten.
Dieser Bildtonträger sei in der von dem Abgemahnten angebotenen Form niemals offiziell veröffentlicht und insbesondere nicht von der Pink Floyd Music Ltd. oder einem Lizenznehmer hergestellt und in Verkehr gebracht worden.
Es handele sich dabei um ein sog. Bootleg, so die Kanzlei Sasse & Partner.
Die Kanzlei Sasse & Partner erwähnt, dass auf dem angebotenen Bildtonträger Aufnahmen enthalten seien, an denen die Pink Floyd Music Ltd. nach Übertragung der Rechte durch die ausübenden Künstler die ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte inne habe.
Aufgrund dieser gravierenden Rechtsverletzung habe die Pink Floyd Music Ltd. gegen den Abgemahnten umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, so der Vertreter der Kanzlei Sasse & Partner.
Namens und in Vollmacht der Pink Floyd Music Ltd. fordert die Kanzlei Sasse & Partner den Abgemahnten dazu auf, eine von ihm eigenhändig unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafebewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Daneben stünden der Pink Floyd Music Ltd. Auskunfts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche zu, so die Aussage der Rechtsanwälte Sasse & Partner.
Die Rechtsanwälte Sasse & Partner fordern den Abgemahnten deshalb dazu auf, schriftlich Auskunft über die Herkunft und die Anzahl der bei diesem befindlichen benannten Bildtonträger zu erteilen.
Weiterhin haben die Sasse & Partner Rechtsanwälte den Abgemahnten dazu aufzufordern, die in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke des benannten Bildtonträgers an die Pink Floyd Music Ltd. herauszugeben.
651,80 Euro Rechtsanwaltskosten
Schließlich müsse der Abgemahnte auch die Kosten tragen, die durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Sasse & Partner entstanden seien.
Diese würden sich auf 651,80 Euro belaufen.
Die Kanzlei Sasse & Partner erklärt, dass sie, falls die genannten Fristen ergebnislos verstreichen sollten, der Pink Floyd Music Ltd. empfehlen würden, sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner sind eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Vollmacht der Pink Floyd Music Ltd. hinzugefügt.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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