Grund der Abmahnung
Die Kanzlei Sasse & Partner erklärt, dass die Pink Floyd Music Ltd. in Erfahrung gebracht habe, dass der Abgemahnte in dem Internet-Auktionshaus eBay den Do-CD-Tonträger „Pink Floyd – Rarities through the years“ mit Aufnahmen der Musikgruppe Pink Floyd angeboten habe.
Dieser Tonträger sei in der von dem Abgemahnten angebotenen Form niemals offiziell veröffentlicht und insbesondere nicht von der Pink Floyd Music Ltd. oder einem Lizenznehmer hergestellt und in Verkehr gebracht worden, so die Rechtsanwälte Sasse & Partner.
Nach Aussage der Kanzlei Sasse & Partner handele es sich bei diesem Tonträger um einen sog. Bootleg.
Auf dem angebotenen Tonträger seien Aufnahmen enthalten, an denen die Pink Floyd Music Ltd. nach Übertragung der Rechte durch die ausübenden Künstler die ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte inne habe.
Ansprüche der Pink Floyd Music Ltd.
Aufgrund der gravierenden Rechtsverletzung habe die Pink Floyd Music Ltd. gegen den Abgemahnten umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, die die Rechtsanwälte Sasse & Partner mit ihrem Schreiben geltend machen.
Namens und in Auftrag der Pink Floyd Ltd. fordern die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Abgemahnten dazu auf, eine von ihm eigenhändig unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Daneben stünden der Pink Floyd Music Ltd. Auskunfts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche zu.
Die Kanzlei Sasse & Partner fordert den Abgemahnten weiterhin dazu auf, schriftlich Auskunft über die Herkunft und die Anzahl der bei dem Abgemahnten befindlichen vorbenannten Tonträger zu erteilen.
Die Pink Floyd Music Ltd. behalte sich vor, nach Erhalt der Auskunft Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen, so der Vertreter der Kanzlei Sasse & Partner.
Ferner fordern die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Abgemahnten dazu auf, die in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke des Tonträgers „Pink Floyd – Rarities through the years“ an die Pink Floyd Music Ltd. herauszugeben.
Schließlich erklären die Rechtsanwälte Sasse & Partner, dass der Abgemahnten für die durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Sasse & Partner entstandenen Kosten aufzukommen habe.
Diese beliefen sich auf 651,80 Euro.
Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass die Kanzlei Sasse & Partner der Pink Floyd Music Ltd. empfehlen müsste, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls die benannten Fristen ergebnislos abliefen.
Der Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner sind eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Vollmacht der Pink Floyd Music Ltd. als Anlagen angehängt.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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