Im Anhang einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch vom 29. Juli 2011 war ein Beschluss des Landgericht München I angehängt, in dem mehrere Musikalben aufgelistet waren, an denen die Universal Music GmbH die ausschließlichen Urheberrechte inne habe.
Folgende Musikalben wurden in diesem Beschluss aufgezählt:
Da uns bekannt ist, dass die Kanzlei Rasch wegen der unerlaubte Verwertung mehrerer dieser genannten Alben abmahnend tätig wurde, ist auch davon auszugehen, dass die Rechtsanwälte Rasch auch Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte an den noch nicht abgemahnten Alben aussprechen werden.
Betroffene einer solchen Abmahnung der Kanzlei Rasch sollten die Abmahnung von einem Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen und bis dahin keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei oder den Rechteinhaber leisten oder Unterschriften abgeben.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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