Die Abmahnung - Das Original
 
 




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28.07.2011 10:04 Alter: 300 Tag(e)

Rasch verliert erneut Filesharing-Verfahren (Az. 17 O 39/11) – IP-Adresszuordnung fehlerhaft

Am 28.06.2011 erging ein Urteil des LG Stuttgart, mit welchem die Klage, u.a. der Universal Music GmbH, vertreten von der wohl bekannten Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg, abgewiesen wurde.

Wir bedanken uns bei den Kollegen Riegger Rechtsanwälte aus Ludwigsburg, die das Urteil erstritten und uns freundlicherweise im Volltext zur Verfügung gestellt haben.

Die proMedia GmbH hatte bei ihren Ermittlungen in den Jahren 2006 und 2007 für die Klägerinnen Universal Music GmbH, Warner Music Group, EMI Music Germany GmbH und Sony Music Entertainment angeblich mehrere Verstöße gegen das Urheberrecht, begangen über den Anschluss der Beklagten, festgestellt. Die ermittelte IP-Adresse sollte nach der Auskunft der Telekom zum Tatzeitpunkt dem Anschluss der Beklagten zugeordnet gewesen sein.

Daraufhin wurde Strafanzeige gegen die Anschlussinhaber erstattet und im Laufe des Verfahrens der Computer nach den streitgegenständlichen Dateien durchsucht. Die Kriminalpolizei fand keine Dateien und keine Filesharingsoftware.

den kompletten Bericht finden Sie hier

 

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