Wir bedanken uns bei den Kollegen Riegger Rechtsanwälte aus Ludwigsburg, die das Urteil erstritten und uns freundlicherweise im Volltext zur Verfügung gestellt haben.
Die proMedia GmbH hatte bei ihren Ermittlungen in den Jahren 2006 und 2007 für die Klägerinnen Universal Music GmbH, Warner Music Group, EMI Music Germany GmbH und Sony Music Entertainment angeblich mehrere Verstöße gegen das Urheberrecht, begangen über den Anschluss der Beklagten, festgestellt. Die ermittelte IP-Adresse sollte nach der Auskunft der Telekom zum Tatzeitpunkt dem Anschluss der Beklagten zugeordnet gewesen sein.
Daraufhin wurde Strafanzeige gegen die Anschlussinhaber erstattet und im Laufe des Verfahrens der Computer nach den streitgegenständlichen Dateien durchsucht. Die Kriminalpolizei fand keine Dateien und keine Filesharingsoftware.
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