Die Abmahnung - Das Original
 
 




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03.06.2011 16:39 Alter: 354 Tag(e)

„Sanctum“(Film) – Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH – Abmahnung vom 01. Juni 2011

Aktuell wird durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes „Sanctum“ in sog. Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH abgemahnt.

Verantwortlichkeit des Abgemahnten

Die Constantin Film Verleih GmbH geht gegen den Abgemahnten wegen der unerlaubten Verwertung ihres geschützten Repertoires in einer Tauschbörse vor, da sie festgestellt habe, dass der Abgemahnte für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Bild-/Tonaufnahmen über die Tauschbörse bittorrent [sic] verantwortlich sei.

Konkret seien Bild- / Tonaufnahmen der Constantin Film Verleih GmbH weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten.

Für sämtliche über den Internetanschluss des Abgemahnten begangene Urheberrechtsverletzungen hafte der Abgemahnte persönlich, so die Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH

Nach alledem habe die Constantin Film Verleih GmbH gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz.

Die Constantin Film Verleih GmbH habe einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen, so der Vertreter der Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
Der Abgemahnte habe ab sofort sicherzustellen, dass über dessen Internetanschluss keine weiteren Urheberrechtsverletzungen begangen werden.

Der Unterlassungsanspruch könne nur durch eine von dem Abgemahnten unterzeichnete Unterlassungserklärung erfüllt werden.

Deshalb fordert die Constantin Film Verleih GmbH den Abgemahnten dazu auf, die beigefügte Unterlassungserklärung mit dem aktuellen Datum zu versehen, zu unterzeichnen und unverzüglich im Original an die Kanzlei Waldorf Frommer zurückzuschicken.

Weiter habe die Constantin Film Verleih GmbH Anspruch auf Zahlung der durch die Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer entstanden Rechtsverfolgungskosten.

Bei sofortiger Klärung beliefen sich die Rechtsverfolgungskosten auf 506,00 Euro.

Die Kanzlei Waldorf Frommer erklärt, dass die in § 97a Abs. 2 UrhG ausnahmsweise vorgesehene Begrenzung der Gebühren im vorliegenden Fall nicht einschlägig sei, da es sich nicht um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handele.

Die Constantin Film Verleih GmbH habe ferner einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens.

956,00 Euro zur außergerichtlichen Einigung

Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit sei die Constantin Film Verleih GmbH bereit, zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 Euro zu akzeptieren.

Somit müsse der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro (506,00 Euro Rechtsanwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz) leisten.

Mit fristgerechtem Eingang der unterzeichneten Unterlassungserklärung und dem Eingang der vollständigen Zahlung seien sämtlichen Ansprüche der Constantin Film Verleih GmbH in vollem Umfang erledigt.

Sollten die gesetzten Fristen jedoch ergebnislos verstreichen, werden die Waldorf Frommer Rechtsanwälte der Constantin Film Verleih GmbH empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sind eine Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz, ein Gerichtsbeschluss des LG München I sowie ein Überweisungsträger als Anlagen hinzugefügt.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
M. Hampf, stud.iur.

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