Namens und in Vollmacht der Senator Film Verleih GmbH habe die Kanzlei Sasse & Partner den Abgemahnten wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Filmwerke im Internet in Anspruch zu nehmen.
Die Senator Film Verleih GmbH sei Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem Filmwerk „The Fighter“ und habe die Firma Guardaley damit beauftragt, sogenannte File-Sharing-Systeme [sic] auf rechtsverletzende Angebote zu überprüfen, so die Kanzlei Sasse & Partner.
Feststellung der Urheberrechtsverletzung durch den Abgemahnten
Dabei sei festgestellt worden, dass die betreffende Datei über den Internetanschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht worden sei.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08) spreche somit der Anscheinsbeweis dafür, dass die Rechtsverletzung auch von dem Abgemahnten selbst als Anschlussinhaber begangen wurde.
Das Anbieten des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes zum Download im Internet ohne Einwilligung der Senator Film Verleih GmbH stelle eine rechtswidrige Nutzung und damit eine Verletzung der Urheberrechte dar, so die Aussage der Kanzlei Sasse & Partner.
Ansprüche der Senator Film Verleih GmbH
Aus diesem Grund habe die Senator Film Verleih GmbH sowohl einen Unterlassungs- als auch einen Schadensersatzanspruch, sowie einen Anspruch auf Vernichtung der rechtswidrig erstellten Kopie gegen den Abgemahnten.
Namens und in Vollmacht der Senator Film Verleih GmbH haben die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Abgemahnten aufzufordern, die benannte Datei unverzüglich und dauerhaft von seinem Computer zu entfernen und zu vernichten.
Weiterhin wird der Abgemahnten durch die Kanzlei Sasse & Partner dazu aufgefordert, es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filmwerke der Senator Film Verleih GmbH zum Abruf durch andere Teilnehmer von File-Sharing-Systemen [sic] bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Senator Film Verleih GmbH fordern die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Abgemahnten auf, eine von ihm eigenhändig unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Desweiteren stünden der Senator Film Verleih GmbH Schadensersatzansprüche zu.
Außergerichtliches Einigungsangebot: 800,00 Euro
Im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung bieten die Rechtsanwälte Sasse & Partner dem Abgemahnten als Vergleichsangebot an, eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 800,00 Euro zu leiste.
Mit dieser Zahlung seien alle bislang entstandenen Schadensersatzansprüche der Senator Film Verleih GmbH abgegolten.
Nach Ablauf der genannten Frist müssten die Rechtsanwälte Sasse & Partner der Senator Film Verleih GmbH jedoch empfehlen, zur Wahrung und Sicherung ihrer Rechte sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit dem fristgerechten Eingang der von dem Abgemahnten unterzeichneten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und der fristgerechten Zahlung des genannten Betrages sei die Angelegenheit für den Abgemahnten endgültig erledigt.
Die Kanzlei Sasse & Partner hat an ihr Abmahnschreiben eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angehängt.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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