Nach Aussage der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte sei über den Internetanschluss des Abgemahnten das Filmwerk „Scream XXX“ im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent zum Download angeboten worden.
Die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten wegen der Urheberrechtsverletzung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der media & more GmbH & Co.KG abzugeben.
Zusätzlich verlangen die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Zahlung eines Betrages in Höhe von 855,00 Euro.
Falls die Abgemahnten diese Forderungen erfüllten, seien sämtliche Ansprüche der media & more GmbH & Co.KG aus der streitgegenständlichen Angelegenheit vollständig abgegolten und erledigt, so die Aussage der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller.
Der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller sind eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vollmacht der media & more GmbH & Co.KG als Anlagen hinzugefügt.
Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte diese von einem Fachanwalt für Urheberrecht überprüft werden.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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