Von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH der Titel Zweiohrküken (Film) abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert in ihrer Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 956 EUR.
Beteiligte + Details:
Abgemahnter Titel / Werk: Zweiohrküken (Film)
Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Schadensersatz: 956 EUR
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten haben, können Sie uns diese
zukommen lassen. Im Anschluss werden wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die Vertretung gegenüber der Warner Bros. Entertainment GmbH unterbreiten. Gerne können Sie auch die erhaltene Abmahnung zur Überprüfung in unseren Kanzleiräumen in Mainz abgeben. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.
| Von: | RA Röttger, LL.M. (Medienrecht) |
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