Dies meldete Heise Online am 9. August 2011.
Das spanische Berufungsgericht stellte fest, dass mit diesen Verweisen keine Inhalte reproduziert oder verbreitet würden, so Heise Online.
Zum Hintergrund: In dem konkreten Fall ging es um die Klage der spanischen Rechteverwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegen die Online-Gemeinschaft Indice Web, die Filesharing-Links bereithält. Die von der SGAE geltend gemachten Unterlassungsansprüche werden mit der Entscheidung zurückgewiesen.
Die Position des spanischen Berufungsgerichtes: Nicht die verlinkende Seite verletze Rechte. Vielmehr werde gegen das Copyright mit Hilfe von Rechnern verstoßen, auf denen das geschützte Werk vorgehalten wird und von wo aus es über P2P-Netzwerke heruntergeladen werden könne, so Heise Online. Darüber hinaus verwiesen die spanischen Richter darauf, dass die Webseite keine Gewinnabsichten verfolge und keine Werbung enthalte.
| Von: | V. Renner, M.A. journalistische Mitarbeiterin |
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