Die Abmahnung - Das Original
 
 




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04.03.2009 18:45 Alter: 3 Jahr(e)

The Fashionrepublic AG - Abmahnung wegen Markenverletzung / Einfuhr von Christian Audigier Textilien durch Karsten & Schubert Rechtsanwälte aus Berlin

Der Handel mit Plagiaten im Textilbereich ist verboten und kann empfindliche finanzielle Auswirkungen für Anbieter solcher Waren nach sich ziehen. Oftmals ist jedoch streitig oder ungewiss, ob es sich bei der beanstandeten Ware tatsächlich um Plagiate handelt.

Die zum Teil pauschalisierten Feststellungen zu den Fälschungsmerkmalen vermögen in vielen Fällen nicht zu überzeugen.

Aufgrund der knapp bemessenen Fristen erscheint die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung der einzige Weg, der Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens zu begegnen.

Mehr über:

Plagiate, Christian Audigier, The Fashionrepublic AG

In der Praxis gelingt der Nachweis, dass kein illegaler Handel betrieben wurde, meist erst im Nachhinein. Dies liegt mitunter daran, dass die Nachweise, aus denen hervorgeht, dass die Abmahnung unbegründet ist, vom Verkäufer verlangt werden müssen. Diese sitzen nicht selten im Ausland, so dass es einige Zeit dauern kann bis die notwendigen Beweise erbacht werden können. Sofern in der Zwischenzeit eine Einstweilige Verfügung erlassen worden sein sollte, besteht die Möglichkeit hiergegen Widerspruch einzulegen. Dies kann selbst dann sinnvoll sein, wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt war.

 

Rubrik:Markenrecht 
Von:RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
 MEDIENRECHT mainz

 

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