Grund der Abmahnung
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH geht wegen der unerlaubten Verwertung ihres geschützten Repertoires in einer Tauschbörse gegen den Abgemahnten vor, da sie festgestellt habe, dass der Abgemahnte für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Repertoire über die Tauschbörse bittorrent [sic] verantwortlich sei.
Für sämtliche über den Internetanschluss des Abgemahnten begangenen Urheberrechtsverletzungen hafte dieser persönlich, so die Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
Es spiele auch keine Rolle, ob der Abgemahnte persönlich oder eine andere Person aus seiner Sphäre – mit oder ohne dessen Einverständnis – über den Internetanschluss des Abgemahnten Repertoire der Sony Music Entertainment Germany GmbH zum Download angeboten habe.
Ansprüche der Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Kanzlei Waldorf Frommer erklärt, dass die Sony Music Entertainment Germany GmbH aufgrund der über den Internetanschluss des Abgemahnten begangenen Rechtsverletzung Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gegen den Abgemahnten habe.
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH habe Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen. Deshalb habe der Abgemahnte sofort sicherzustellen, dass über dessen Internetanschluss keine weiteren Urheberrechtsverletzungen begangen werden, so der Vertreter der Kanzlei Waldorf Frommer.
Dieser Unterlassungsanspruch könne nur durch die Abgabe einer von dem Abgemahnten unterzeichneten Unterlassungserklärung erfüllt werden.
Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Aus diesem Grund fordert die Sony Music Entertainment Germany GmbH den Abgemahnten dazu auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung mit dem aktuellen Datum zu versehen, zu unterzeichnen und unverzüglich im Original an die Kanzlei Waldorf Frommer zurückzuschicken.
Weiter habe die Sony Music Entertainment Germany GmbH einen Anspruch auf Zahlung der durch die Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer entstandenen Rechtsverfolgungskosten (§ 97a Abs. 1 UrhG, §§ 683, 677, 670 BGB).
Diese beliefen sich bei sofortiger Klärung der Angelegenheit auf 506,00 Euro.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer erklären, dass die in § 97a Abs. 2 UrhG ausnahmsweise vorgesehene Begrenzung der Gebühren im vorliegenden Fall nicht einschlägig sei, da es sich nicht um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handele.
Ferner müsse der Abgemahnte der Sony Music Entertainment Germany GmbH den Schaden ersetzen, der ihr durch die Rechtsverletzung entstanden sei.
Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH bereit, zur Abgeltung aller Schadensersatzansprüche die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 Euro zu akzeptieren.
956,00 Euro zur außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit
Somit müsse der Abgemahnte eine Gesamtsumme von 956,00 Euro (506,00 Euro Rechtsanwaltskoste + 450,00 Euro Schadensersatz) begleichen.
Mit fristgerechtem Eingang der unterzeichneten Unterlassungserklärung und dem Eingang der vollständigen Zahlung bis zu den genannten Daten seien sämtliche Ansprüche der Sony Music Entertainment Germany GmbH in vollem Umfang erledigt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer weist jedoch darauf hin, dass sie, falls die gesetzten Fristen ergebnislos verstreichen sollten, der Sony Music Entertainment Germany GmbH empfehlen werde, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Bezug auf Filesharing sind eine Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz, ein Gerichtsbeschluss des LG Köln und ein Überweisungsträger angehängt.
Betroffene einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollten die Abmahnung von einem Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen und bis dahin keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei oder den Rechteinhaber leisten oder Unterschriften abgeben.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
| Kontakt: | Web: | ||
| 06131 - 24095-0 | www.ggr-law.com GGR Rechtsanwälte Kanzlei für Urheber-, Internet- / IT-, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz | ||
| 06131 - 24095-22 | www.abmahntalcc.info abmahntalcc - Das Meinungsportal - Diskussionsplattform zum Thema Abmahnungen | ||
| info(at)ggr-law.com | www.infodocc.info Das Portal und die Datenbank zum Thema - Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, IT - / Internetrecht und Medienrecht / APR | ||
| www.infotalcc.info infotalcc - Diskussionsplattform zum Thema Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, IT-, Internet- und Medienrecht | |||