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08.12.2011 11:25 Alter: 166 Tag(e)

Trotz massenhafter Downloads: Schweiz lehnt Verschärfung der Urheberrechtsgesetze ab – Filesharing ist kein Problem!

Obwohl in der Schweiz fast ein Drittel der über 15-Jährigen illegal Musik, Filme und Spiele aus dem Internet herunterladen, sieht der Schweizer Gesetzgeber keinen Bedarf für eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze.

Fast jeder Dritte, der in der Schweiz älter als 15 Jahre ist, lade Musik, Filme und Spiele illegal, ohne dafür zu bezahlen, aus dem Internet herunter. Das geht aus einem Bericht der obersten Schweizer Regierungsbehörde, dem Bundesrat, hervor, der winfuture.de vorliegt. Trotz dieser Zahlen sehe der Bundesrat keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung. Der Grund: auf das Schweizerische Kulturschaffen wirke sich diese Entwicklung voraussichtlich nicht nachteilig aus.

Dem Nachrichtenportal zufolge waren dem Bericht Reklamationen von Rechteinhabern, die über Umsatzeinbußen geklagt hatten, vorangegangen. Daraufhin hatte der Ständerat, die kleine Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die Sorge geäußert, die Entwicklung sei ein Anzeichen für eine aufkommende Krise im Schweizerischen Kulturschaffen.

Obwohl im Bericht steht, dass bis zu einem Drittel der über 15-Jährigen Musik, Filme und Spiele illegal aus dem Netz downloaden, werde eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze für nicht notwendig erachtet. Entscheidender Punkt für die Schweizer Gesetzgeber sei laut winfuture.de gewesen, dass die Nutzer von Tauschbörsen das gesparte Geld wieder dem Unterhaltungssektor zu Gute kommen lassen. Der Meinung des Bundesrats nach werde der frei werdende Teil statt in Musik- oder Filmkonserven in Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investiert, Betroffene müssten sich an das veränderte Konsumverhalten anpassen. Da vor allem ausländische Produktionsfirmen darunter leiden würden, seien Befürchtungen, wonach sich diese Entwicklung nachteilig auf das nationale Kulturschaffen auswirken könnte, unbegründet. Somit gebe es auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, so die Schlussfolgerung des Schweizer Parlaments.

(AB)

Fazit:

Die Schlussfolgerung, dass sich das Filesharing nicht nachteilig auswirke ist genauso richtig wie die Annahme, dass das Filesharing zu Umsatzeinbußen führen kann. Man weiß es eben nicht genau!

(KG)


RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

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