Auf diese Weise können Informationen innerhalb weniger Sekunden weltweit verbreitet werden. Sofern die Information die Rechte Dritter schadet kann dies unvorhersehbare rechtliche Folgen für den Autor haben.
In den USA spielt sich derzeit ein solcher Fall ab.
Eine Amerikanerin hatte über Twitter den miserablen Zustand ihrer Wohnung angeprangert und auf Schimmelbefall hingewiesen, der von ihrem Vermieter ignoriert würde.
Persönlichkeitsrecht, SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens, Twitter
Dies ließ sich die für die Vermietung zuständige Gesellschaft nicht gefallen und verklagte die Mieterin auf Schadenersatz in Höhe von 50.000 Dollar, da das Ansehen und der guten Ruf der Firma durch diese Informationen geschädigt sei.
Der Ausgang des Prozesses wird mit Spannung erwartet.
In Deutschland wäre ein solcher Prozess dem Grunde nach ebenfalls denkbar. Die Autoren sollten sich daher immer an die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben halten und keine diffamierenden, geschäftsschädigenden oder verleumdnerischen Nachrichten versenden.
| Rubrik: | Medienstrafrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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