Die Universal Music Group (UMG) verfügt bei YouTube über einen direkten Backend-Zugang, mit dem sie Videos eigenständig löschen kann – und das nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen.
Bekannt wurde das Einräumen solcher Rechte laut gulli:news durch den Fall des Unternehmers Kim Dotkom, bekannt auch als Kim Schmitz, dessen Video von der UMG kurzfristig gesperrt wurde. Der Unternehmer hatte für angeblich fünf Millionen Euro einen Werbeclip produzieren lassen, in welchem viele Prominente die Geschwindigkeit seines One-Click-Filehosters Megaupload loben. Die Begründung für die Sperre: Einige Stars hätten der Veröffentlichung nicht zugestimmt.
Megaupload klagte in den USA gegen die Sperre. UMG erklärte daraufhin vor Gericht, die Sperrung sei von der Gruppe selbst vorgenommen worden, angeblich über einen Zugang zum Content Management System. Offenbar legt der zwischen YouTube und UMG geschlossene Vertrag „Copyright Act“ fest, in welchen Fällen gesperrt werden darf: bei „bestimmten Delikten – einschließlich Urheberrechtsverletzungen“. Welche anderen Fälle die Betätigung des Zensur-Buttons rechtfertigen würden, darüber ließ UMG das Gericht im Unklaren, meldet gulli.com weiter.
Eine Anfrage seitens Spiegel Online bei YouTube-Besitzer Google und UMG gab keine relevante Antwort auf die Frage, wie weit diese besonders eingeräumten Rechte gehen würden und in welchen anderen Fällen noch gesperrt werden darf. Allein Google ließ verlauten: "Unsere Partner haben nicht weitreichende Rechte, alles aus unserem Angebot zu entfernen, was ihnen nicht gefällt." Die Vertragspartner könnten wohl in bestimmten Fällen sogar Liveaufnahmen entfernen, wenn das vertraglich so geregelt ist.
(AB)