Die Abmahnung - Das Original
 
 




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01.09.2011 15:58 Alter: 264 Tag(e)

Unterhaltungsindustrie fordert Verschärfung des Urheberrechts – Schutz vor illegalen Downloads nicht hinreichend – aktuelle Downloadzahlen im Millionenbereich

Die Musik-, Film- und Buchbranche moniert fehlende rechtsstaatliche Verhältnisse im Internet. Sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) fordern die Einführung von Warnhinweisen im Internet.

Warnhinweise sollen Internetnutzer vor der Nutzung von Filesharing-Plattformen, die illegale Kopien von Musik oder anderen Inhalten bereitstellen, warnen und auf mögliche Urheberrechtsverstöße hinweisen. So die Ansicht der Medienbranche. Dies wird für notwendig erachtet, da nach Angaben der GVU und des Börsenverein des Deutschen Buchhandels 24 Prozent der Bevölkerung die Konsumierung der Dienste von Portalen wir kino.to (Aktuelle Kinofilme) für rechtlich erlaubt hielten.

Der Verein Digitale Gesellschaft, der sich für die Belange von Internetnutzern einsetzt argumentiert hingegen, dass die Musik-, Film- und Buchindustrie es versäumt habe, zeitgemäße Angebote zu schaffen und spricht von einem selbstverschuldeten Jammern.

Aktuelle Download-Zahlen

Rangfolge Werkart Pirateriequote
1 Spielfilme 83,2 %
2 Musikalben 74,3 %
3 E-Books 60,9 %
4 TV-Serien 60,5 %
5 Musiktitel 44,7 %
6 Hörspiele und Hörbücher 26,1 %

Nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) liegen Spielfilme im Hinblick auf die Pirateriequote auf Platz 1 mit (83,2 %), gefolgt von Musikalben mit (74,3 %), E-Books (60,9 %), TV-Serien (60,5 %), einzelne Musiktitel (44,7 %) sowie Hörspiele und Hörbücher mit (26,1 %).

Der Studie zur Folge sollen die illegalen Downloads einzelner Musiktitel um 28 % auf 185 Millionen zurückgegangen sein, während bei den kompletten Alben eine Zunahme der illegalen Downloads um 35 % auf 46 Millionen zu verzeichnen sei.

Fazit:

Die Zahlen belegen, dass Unterhaltung in erheblichem Maße konsumiert wird, nicht jedoch, welche Schäden durch den illegalen Download tatsächlich entstehen. Möglicherweise führt der illegale Download sogar zu einer Steigerung der Verkaufszahlen der Hardcopies, wobei sich ein Vergleich mit früheren Verkaufszahlen aus der Zeit, in der die CD noch das Nonplusultra aller Datenträger war selbstredend verbietet. Ein nachgewiesener Schaden sollte in jedem Fall ausgeglichen werden müssen.

Es ist unstreitig, dass Urheberrechtsverstöße, die über das Medium Internet begangen werden, illegal sind und vom Gesetz nicht geduldet werden. Allein die fragwürdigen Geschäftspraktiken der famosen „Abmahnkanzleien“ hat dazu geführt, dass die Verfolgung eines legitimen Interesses – nämlich der Schutz der Urheberrechte – seit einigen Jahren stets kritisch beäugt wird.

Nun gibt es einige „Experten“ des Medienrechts, die Hand in Hand mit Vereinen, die kräftig für eben diese Anwälte werben, eine Reform des Urheberrechts fordern. Diese schnelle Einsicht erstaunt führt man sich vor Augen, dass der Gesetzgeber bereits mit der Verabschiedung des „zweiten Korb“ zum Urheberrecht den „dritten Korb“ angekündigt hat. Verkannt wird in dieser Diskussion, die sich streng genommen nicht mit dem Medienrecht und schon gar nicht mit dem Urheberrecht im Gesamten befasst sondern lediglich durch die „Abmahnbrille“ betrachtet wird, dass in Deutschland keine Einzelfallgesetze geschaffen werden und auch kein Case-Law nach us-amerikanischem Vorbild praktiziert wird. So hört man immer wieder den laienhaften Vorschlag, dass die Abmahngebühren stets auf 100 Euro zu begrenzen seien, wenn sich die Abmahnung auf ein einzelnes Werk bezieht! Das ist juristisch ebenso korrekt bzw. unmöglich wie die Werbung eines Vereins für einen Unternehmer! Man weiß offensichtlich nicht, dass es ein Leben außerhalb der Filesharingabmahnungen gibt.

Die aktuellen Gesetze reichen größtenteils vollständig aus, um etwaige Missstände im Abmahnwahn zu beseitigen. Es bedarf einzig engagierter Richter, welche die ihr zur Verfügung stehenden Instrumentarien auch zur Anwendung bringen und somit für eine Rechtsfortbildung und damit auch für Rechtssicherheit sorgen. Der Urheberschutz leidet unter dem Missbrauch einiger weniger, - namentlich der Abmahnkanzleien und deren Handlangern. Sofern diese Elemente beseitigt würden, dürfte auch der „zweite Korb“ des Urheberrechts in einem besseren Licht dastehen und der Schutz von Urheber- und Leistungsschutzrechten wieder als legitime Leistung angesehen werden.

Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

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