Die Klägerin, die Admiral Deutscher Handelskontor GmbH hat keine Rechtsmittel gegen das eindeutige Urteil eingelegt, obwohl die Klage vollumfänglich abgewiesen wurde.
Das Autohaus wurde abgemahnt, weil es im Internet unter www.autoscout24.de Fahrzeuge anbot und keine Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregsiternummer sowie zur Umsatzsteueridentifikationsnummer machte.
LG Berlin, Urteil vom 31.08.2010, Az. 103 O 34/10
| Rubrik: | Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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