Dieses soll künftig durch ein sog. „Six Strikes Modell“, einem in sechs Schritte abgestuftes System, geschützt werden. Um keine Kundeneinbußen zu erleiden, setze man dabei vordergründig auf präventive und erziehende Maßnahmen. Künftig wolle man die Kunden besser über Sicherheitsmaßnahmen und legale Alternativen informieren und sich in einem nächsten Schritt durch den Kunden bestätigen lassen, dass dieser die Informationen auch erhalten habe.
Danach liege es im Ermessen des Providers, welche Maßnahmen er gegenüber dem Kunden im Bedarfsfall treffen wolle. So könne er die Internetverbindung drosseln oder sogar ganz sperren.
An diesem Übereinkommen wird allerdings kritisiert, dass dies zum einen weitreichende Folgen für die Anschlussinhaber haben könne und dass man zum anderen nicht wirklich damit rechnen könne, eine tatsächliche Abschreckungswirkung im gewünschten Umfang zu erzielen.
RA Ihmor, LL.M.
(IT-Recht)
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