Weitestgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hat in den USA die Unterhaltungsindustrie über ihre Verbände RIAA und MPAA Vereinbarungen mit allen großen Internetzugangsprovidern wie Comcast, Cablevision, Verizon und Time Warner Cable geschlossen, in der diese sich zur Überwachung ihrer Kunden verpflichtet haben. Voraussichtlich ab dem 12. Juli sollen die Provider alle Downloads ihrer Kunden überwachen, um jeweils festzustellen, ob dabei etwa widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Dateien angeboten werden.
Urheberrechtsverletzer werden abgestraft
Stellt ein Provider einen illegalen Download fest, vermerkt er den betreffenden User in einer Datenbank und verwarnt ihn per eMail. Wiederholt sich der Vorfall, gibt es eine weitere Verwarnung. Beim dritten Verstoß wird der Netznutzer dann aufgefordert, den Erhalt der ersten beiden Mails zu bestätigen und vor weiter reichenden Konsequenzen gewarnt. Diese können in Dingen wie der Drosselung der Downloadgeschwindigkeit oder einer temporären Sperrung des Internetzugangs bestehen.
Gewissermaßen, so die Meinung von Kommentatoren im Netz, wird hier der Provider zum Hilfssherrif der Unterhaltungsindustrie gemacht. Allerdings handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine rein privatwirtschaftliche Vereinbarung. Daher liegt es im Ermessen des jeweiligen Providers, welche Maßnahmen er ergreift, wenn sich ein hartnäckiger illegaler Filesharer auch von der dritten Verwarnung unbeeindruckt zeigt. Es ist daher ohne weiteres denkbar, dass sich Provider hier einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen suchen, indem sie sich nachsichtiger verhalten als die Konkurrenz.
Bedeutung für Netznutzer in Deutschland
Bei der derzeitigen Rechtslage hinsichtlich des Datenschutzes in unserem Land ist ein ähnliches Vorgehen von Unterhaltungsindustrie und Zugangsprovidern kaum denkbar. Allerdings ist die Überwachung der Nutzer durch die Provider eine Maßnahme der Art, wie sie auch das ACTA-Abkommen vorsieht: Auch dieses sieht unter anderem freiwillige Vereinbarungen innerhalb der Wirtschaft vor. Solche freiwilligen Vereinbarungen werden von Datenschützern im Netz besonders kritisch gesehen: Auf diese Weise, so wird befürchtet, ließen sich Überwachungsstrukturen installieren, die sich auf staatlicher Basis nicht durchsetzen ließen und irgendwann einmal zu einer Totalüberwachung führen könnten.
Momentan setzt die Unterhaltungsindustrie in Deutschland vor allem auf Abmahnungen anstatt auf Überwachung und Verhinderung illegaler Downloads mittels technischer Einrichtungen beim Provider. Das ist weitaus wirkungsvoller und möglicherweise sogar profitabler als der Verkauf legaler Downloads. Die DigiRights Solution GmbH errechnete bereits 2009, dass mit einer einzigen Abmahnung so viel Geld verdient würde wie mit 150 bezahlten legalen Downloads.
RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
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