Die Abmahnung - Das Original
 
 




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12.09.2011 12:58 Alter: 253 Tag(e)

USA: U.S. Copyright Group verklagt - offensichtlicher Rechtsmissbrauch

Die U.S. Copyright Group, die massenhaft BitTorrent-Nutzer abgemahnt hat, ist vor einigen Monaten verklagt worden. Dies meldete gulli.com am 25. August 2011. Gemeinsam mit der U.S. Copyright Group wurden deren Kooperationspartner, die Kanzlei Dunlap, Grubb und Weaver sowie der IT-Dienstleister GuardaLey verklagt.

Der Grund für die Klage ist: Dem Unternehmen wird vorgeworfen, betrügerisch zu handeln  und das Rechtssystem missbräuchlich zu verwenden.

Im Mittelpunkt stünden die Abmahnungen, welche das Filmstudio „Achte/Neunte“ betreffen, so gulli.com.

Im Zuge der Klage offenbarte die U.S. Copyright Group, dass der bei den Abmahnungen der IT-Dienstleister GuardaLey die treibende Kraft sei. Dies belegte das Unternehmen mithilfe einer E-Mail von GuardaLey. Der Inhalt dieser E-Mail offenbare laut gulli.com, dass GuardaLey Kanzleien anfrage, ob diese Interesse am gemeinsamen Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet hätten.  Dies widerlege, so gulli.com, dass sich Rechteinhaber initiativ an eine Kanzlei wendeten – ein Bild, welches jedoch häufig durch die Medien vermittelt werde.

Eine Entscheidung des Prozesses könne frühestens im kommenden Jahr erwartet werden, vermutet gulli.com.

In Deutschland verhält es sich in den meisten Konstellationen nicht anders. “Anti-Piracy“-Firmen – ein Begriff, der im Zuge der Massenabmahnungen verbreitet wurde, suchen gezielt nach Rechteinhabern, die das gewinnbringende Spiel mit den Massenabmahnungen mitspielen. Diese finden sich fast genauso schnell wie die entsprechenden „Anwälte“ und „Kanzleien“, die sich für den Rechtsmissbrauch unter dem Deckmantel des Urheberschutzes hergeben. Es ist daher umso unverständlicher, dass diesem offensichtlichen Rechtsmissbrauch kein Einhalt geboten wird, obwohl es genügend Angriffspunkte gibt, um das Vorgehen der Beteiligten und insbesondere der Abmahnkanzleien angemessen abzustrafen.

„Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.“

So steht es in der Berufsordnung der Anwaltschaft geschrieben und steht im Widerspruch zur Tätigkeit der  rechtsmissbräuchlich agierenden Abmahnanwälte. Im Falle eines nachgewiesenen Rechtsmissbrauchs sollte daher der Entzug der Anwaltszulassung stehen. Nicht mehr und nicht weniger.

Von: V. Renner, M.A. journalistische Mitarbeiterin

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