Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte mahnt für verschiedene Rechteinhaber das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien in Tauschbörsen bzw. in P2P Netzwerken ab. Als Beweis für die angebliche Urheberrechtsverletzung soll die durch eine Antipiracy-Firma ermittelte IP-Adresse des Anschlussinhabers dienen. Die Kanzlei WALDORF FROMMER wirft dem Abgemahnten vor, illegal Dateien im gewerblichen Ausmaß der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt zu haben.
Gemäß der Abmahnung der Kanzlei WALDORF FROMMER wird der Anschlussinhaber unter sehr kurzer Fristsetzung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten.
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie uns diese
zukommen lassen. Im Anschluss werden wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die Vertretung unterbreiten. Gerne können Sie auch die erhaltene Abmahnung zur Überprüfung in unseren Kanzleiräumen in Mainz abgeben. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.
| Von: | RA Röttger, LL.M. (Medienrecht) |
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