30.04.2009 14:14 Alter: 3 Jahr(e)
Waldorf Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung des Films "Der Baader Meinhof Komplex" in sogenannten Tauschbörsen ab
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke und Hörbücher ab.
Aktuell wird zudem im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filme in Tauschbörsen abgemahnt. Im Falle des Films "Der Baader Meinhof Komplex" werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € sowie ein SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens in Höhe von 450 € gefordert.
Daneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert mit all ihren rechtlichen Konsequenzen. Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.