Dies ist unzulässig, wenn die Reservierung der Domain gegen die guten Sitten verstößt und einen bisher unbekannten Dritten vorsätzlich schädigen soll.
In der Praxis kann sodann von dem Domain Grabber die Freigabe der Domain verlangt werden.
Domain Grabbing, Freigabe
Dies ist unzulässig, sofern Rechte Dritter entgegenstehen. Dies ist in der Praxis häufig anzunehmen, wenn Namensrechte - Familiennamen / Firmennamen oder eingetragene Markenrechte vorliegen.
Nach der Rechtsprechung des BGH stellt die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname per se kein unlauteres Verhalten dar.
Dies wird selbst dann angenommen, wenn ein unmittelbares Interesse an der Registrierung der Domain nicht erkennbar ist.
Bei der Registrierung von Gattungsbegriffen als Domainnamen ist der Prioritätsgrundsatz vordergründig anzuwenden.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
OLG Frankfurt: Leitentscheidung zum Domain Grabbing - Fall "Weideglück"
| Rubrik: | Domainrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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