Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte macht im Namen der SONY Music Entertainment folgende Forderungen geltend:
a) 506 € Rechtsanwaltskosten
b) 350 € Schadensersatz
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik, MP3
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
abgemahntes Werk: AC/DC - Iron Man 2
Rechteinhaber: SONY Music Entertainment
Abmahnkanzlei: Waldorf Rechtsanwälte
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
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Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten
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