Die Abmahnung - Das Original
 
 





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17.06.2010 13:56 Alter: 2 Jahr(e)

WiN: Abmahnung Final Fantasy XIII von Koch Media GmbH durch Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH das Computerspiel Final Fantasy XIII wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

 

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte macht im Namen der Koch Media GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 €

Eine Aufgliederung des Pauschalbetrages in Anwaltskosten und SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird nicht vorgenommen.

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Computerspiele

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Final Fantasy XIII

RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
: Koch Media GmbH

Abmahnkanzlei: Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten und Zahlen über die Abmahnkanzlei sowie Reaktionsmöglichkeiten

GGR Rechtsanwälte

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