In der KW 07 - 2012 wurde gegenüber Internetanschlussinhabern wieder eine Vielzahl von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bzw. wegen Filesharing ausgesprochen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie über Internettauschbörsen bzw. P2P Netzwerken illegal urheberrechtlich geschützte Dateien verbreitet haben.
Abmahnungen folgender Kanzleien wurden uns zur Überprüfung übermittelt:
Die Abmahnungen wurden insbesondere im Namen folgender Rechteinhaber ausgesprochen:
Das illegale Anbieten folgender Titel mittels Internettauschbörsen wurde in größerer Anzahl abgemahnt:
Besonderheiten (neuer Rechteinhaber, neuer Titel, neue Abmahnkanzlei etc.):
Forderungen:
Die Abmahnungen der jeweiligen Abmahnkanzlei enthalten in der Regel die identischen Forderungen. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Leistung von Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes unterscheidet sich von Kanzlei zu Kanzlei und von der Werkart (Musik, Film, Hörbücher, Bilder, Karten, etc.) der abgemahnten Datei.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die jeweilige Abmahnkanzlei mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, die Forderungen ihrer Mandantschaft gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
GGR Rechtsanwälte | Kanzlei für Urheberrecht
Die Abmahnung | Das Portal zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung
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