In der 22. Kalenderwoche (30. Mai – 03. Juni 2011) erhielt unsere Kanzlei Kenntnis von Abmahnungen der Kanzleien Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bindhardt Fiedler Zerbe, Marko Schiek Rechtsanwalt, Baumgarten Brandt, Waldorf Frommer und Schulenberg & Schenk in Bezug auf Filesharing.
Die in Augsburg ansässige Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ging wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Namen verschiedener Rechteinhaber gegen die Abgemahnten vor.
Wegen der Urheberrechtsverletzung verlangte die Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung und die Bezahlung eines gewissen Betrages als Schadensersatz.
Folgende Titel wurden durch die Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft abgemahnt:
Die Regensburger U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnend tätig.
Beauftragt wurde die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Urheberrechtsverletzung im Namen verschiedener Rechteinhaber abzumahnen.
Für die Urheberrechtsverletzung sollten die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgeben und einen Betrag in Höhe von 650,00 Euro leisten.
Durch die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurden folgende Titel abgemahnt:
Die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden mahnten die Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Bushido (feat. J-Luv) – Vergiss mich auf German Top 100 Single Charts“ im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi ab.
400,00 Euro und die die Abgabe einer Unterlassungserklärung lautete die Forderung, die die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte gegen die Abgemahnten erheben.
Rechtanswalt Marko Schiek aus Meiningen mahnte die Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm „Besoffen durchgevögelt 4“ im Namen der Purzel-Video GmbH ab.
1.267,60 Euro sollte der Abgemahnte leisten und eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.
Die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin mahnte die Verletzung des Urheberrechts im Internet an dem Film „Merlin und das Schwert Excalibur“ im Auftrag der KSM GmbH ab.
Hierfür soll der Abgemahnte 850,00 Euro bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde wegen der unerlaubten Verwertung des geschützten Werkes „Stephanie Meyer – Bis(s) zur Mittagsstunde“ (Hörbuch) in sog. Tauschbörsen abmahnend tätig.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wurden von der Hörbuch Hamburg HHV GmbH beauftragt.
Von den Abgemahnten forderten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Bezahlung eines Betrages in Höhe von 806,00 Euro.
Auch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg forderten die Abgemahnten dazu auf, wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film „Camorra Vendetta“ einen Betrag in Höhe von 1.298,00 Euro zu bezahlen.
Zusätzlich sollten die Abgemahnten auch hier eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
Beauftragt wurden die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte von der Los Banditos FILMS GmbH.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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