Statistik / Schaden
Ende der 1980er Jahre lag die Zahl der Zollbeschlagnahme in Deutschland bei etwa 1000 Aufgriffen im Jahr. Dies hat sich enorm gesteigert auf bis zu rund 25.000 Fälle im Jahr 2007. Im Jahr 2006 lag der nachweisliche Schaden bei rund einer Milliarde Euro.
Gefahr
Der mit dem illegalen Handel einhergehende finanzielle Schaden für die Markenhersteller ist offensichtlich, jedoch nur eine negative Auswirkung der Markenpiraterie und Produktpiraterie.
Zollbeschlagnahme, Markenhersteller, Produktpiraterie
Ebenso sollten die Gefahren berücksichtigt werden, die mit der verminderten Produktqualität von Fälschungen einhergehen. Dies betrifft Kinderspielzeug genauso wie Zubehörteile für Automobile oder Küchengeräte.
Schutz für Markenhersteller
Die häufigste Verkehrsart, mittels derer die Plagiate in Umlauf gebracht werden ist der Postverkehr. Dies bietet für die Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit, die Zollbehörden um Mithilfe zur Bekämpfung der Markenpiraterie und Produktpiraterie zu bitten. Rein praktisch erfolgt dies über das Grenzbeschlagnahmeverfahren beim Zoll.
Das Grenzbeschlagnahmeverfahren
Markenhersteller können die Grenzbeschlagnahme beim Zoll beantragen lassen. Dies setzt voraus, dass Schutzrechtsinhaber den begründeten Verdacht haben müssen, dass Waren im- oder exportiert wurden, die ihre Schutzrechte verletzen.
Die Kontrollen der Zollbehörden umfassen dabei sowohl Einfuhr, die Ausfuhr als auch die Durchfuhr von Waren. Das bedeutet, dass auch der innerdeutsche Handel der Waren überwacht werden kann.
Sobald die Zollbehörden fündig werden erfolgt eine Mitteilung an die Vertreter der Markenrechtsinhaber, so dass einer zivilrechtlichen Verfolgung der Markenpiraterie und Produktpiraterie nichts mehr im Wege steht.
Sollte sich der Verdacht der Marken- und Produktpiraterie als begründet erweisen bietet sich zudem die Einschaltung der zuständigen Staatsanwaltschaft an.
| Rubrik: | Markenrecht, Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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