Erstaunlich ist dabei vielmehr, dass sich die meisten Unternehmen nicht darüber bewusst sind, dass ein solches Vorgehen nicht geduldet werden muss. Sofern ein inländischer Absender für die Versendung verantwortlich sein sollte, kann dieser über einen Anwalt kostenpflichtig abgemahnt werden.
Emailwerbung, Faxwerbung, Spam-Mails
Für die Unternehmen entstehen folglich keine Kosten. Auf diese Art kann der Flut der ungewollten Werbung begegnet werden, die nachweislich beträchtliche wirtschaftliche Schäden hervorruft.
| Rubrik: | Wettbwerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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