Die Einschaltung des Inkassobüros Infoscore durch die Anwaltskanzlei Schutt, Waetke verwundert, da die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten per se äußert umstritten ist. Erst Recht in Fällen, in denen das Inkassobüro von Gläubigern beauftragt wird, die bereits anwaltlich vertreten sind. Die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten ist bereits in dieser Konstellation mehr als fraglich.
Daher ist die mit der Einschaltung der Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verbundene Forderung des Gesamtbetrages von bspw. 628,50 € besonders kritisch einzustufen, da eine Rechtsgrundlage für die immer höheren Forderungen nicht erichtlich ist.Auffällig ist zudem, dass Akten vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das Inkassobüro Infoscore und die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schreiben mit identischem Aktenzeichen verwenden! Verstärkt werden etwaige Spekulationen durch die Vermutung, dass die veranlassten Schreiben der Protagonisten mit dem gleichen Gerät bzw. System erstellt wurden. Im Falle eines Mahnbescheids sollte Widerspruch eingelegt werden.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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