Gefordert wird neben der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ein Pauschalbetrag in Höhe von 695 Euro. Betroffene, die eine solche o.ä. Abmahnungen der besagten Kanzlei erhalten haben, ist eine Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht anzuraten.
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