Entgegen der weitläufigen Meldungen der Presselandschaft fordert die Kanzlei Waldorf jedoch im Falle eines illegalen Uploads des Films "Der Baader Meinhof Komplex" für die Rechteinhaberin keine Pauschale in Höhe von 800 €, sondern eine Gesamtsumme in Höhe von 956 €, die sich aufteilt in eine Schadensersatzsumme in Höhe von 450 € sowie RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen in Höhe von 506 €.
Das verstärkte Vorgehen der Filmindustrie gegen die Filmpiraten ist nach unserem Dafürhalten keine Folge des schwedischen "Piratebay" Prozesses, sondern Ausfluss der rückläufigen Umsätze der Filmindustrie.
Auch steht die Absage der für die Filmindustrie zuständigen GVU gegen Massenabmahnungen (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) keinesfalls im Widerspruch zu dem jetzigen Vorgehen der Constantin Film AG, da diese laut Mitgliederliste der GVU dieser nicht zugehörig ist.
Vielmehr als diese Pressemeldungen dürfte die Abgemahnten jedoch die im Falle eines Falles entscheidende gerichtliche Praxis sein.
Diese sollte zunächst geprüft werden, um einen sachlich fundierten und kostengünstigen Abschluss der Angelegenheit zu erreichen.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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