Die Abmahnung - Das Original
 
 





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06.10.2009 12:59 Alter: 2 Jahr(e)

Abmahnung der GMV GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte - 702, 705 oder doch 710 Euro?

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte tritt seit längerer Zeit im Bereich der Pornoabmahnungen auf und vertritt dabei unter anderem die GMV GmbH & Co.KG aus Ochsenburg.

Neu ist, dass der angebotene Pauschalbetrag nicht mehr in jedem Fall 700 Euro beträgt, sondern Summen wie 702 Euro, 705 Euro oder auch 710 Euro gefordert werden.

Mehr über:

strafbewehrte Unterlassungserklärungstrafbewehrte Unterlassungserklärung
Der Rechteinhaber hat z.B. im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf Unterlassen gegen den Verletzer.
Zur Erfüllung dieses Anspruchs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Rechteinhaber gefordert.
In einer solchen verpflichtet sich der Unterzeichner für 30 Jahre keine Urheberrechtsverletzung zu Lasten des Rechteinhabers zu begehen, gegen den er die abgemahnte Verletzung begangen hat.
Verstößt er gegen diese Erklärung indem er eine weitere Urheberrechtsverletzung begeht, wird die in der Unterlassungserklärung festgelegte Vertragsstrafe fällig.
, Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte

Fraglich bleibt allerdings, wie sich dieser pauschale, willkürlich anmutende Abgeltungsbetrag zusammen setzen soll. Hierzu gibt es keinerlei Ausführungen in der standardisierten Abmahnung.

 


Im Übrigen gibt es keine weiteren inhaltlichen Änderungen.

 

Rubrik:Urheberrecht
Von:RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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