Lautete der Briefkopf bis vor wenigen Tagen noch "C-S-R Rechtsanwaltskanzlei" so findet sich zumindest seit dem 31.08.2009 oben genannte Änderung in der Mitte des Briefkopfes wieder.
Ob dies auf unseren Hinweis einer möglichen Irreführung seiner Kurzbezeichnung zurückzuführen ist konnte bisher nicht geklärt werden. Die Nennung der Domain beseitigt diese Irreführung nach unserem Dafürhalten jedenfalls nicht.
Betroffene sollten sich zudem keinesfalls auf die pro Minute 14 Cent teure Hotline verweisen lassen und Herrn Schmietenknop zur Klärung der Abmahnung anrufen.
Ebenso sollten die Inhalte der in dem Abmahnschreiben auf Seite 4 genannten Internetseite "www.ip-logged.com" kritisch beäugt werden, da diese Seite laut Impressum der GEDAST GmbH, Rauentalerstraße 22/1 aus D - 76437 Rastatt gehört, in deren Auftrag die Abmahnungen unter anderem von Herrn Schmietenknop bzw. dessen Kanzlei www.csr-kanzlei.de betrieben werden, auf den dort verwiesen wird.
Betroffene sollten sich im Zweifel an anderer Stelle über die Abmahnungen und deren Hintergründe informieren.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
| MEDIENRECHT mainz |
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