Wegweisend dürfte dabei ein Verfahren vor dem Gemeinschaftsmarkengericht in Düsseldorf sein, in dem der Autor ein Handelsunternehmen gegen K&K Logistics, vertreten durch Winterstein Rechtsanwälte, wegen einer unterstellten Markenrechtverletzung vertritt.
Diese Verfahren können allein unter Heranziehung des nationalen Marken- und Urheberrechts nicht entschieden werden. Es findet vielmehr ein Rückgriff auf das europäische Gemeinschaftsmarkenrecht statt. Erschwerdend kommt hinzu, dass meist vier Parteien an den Verfahren beteiligt sind. Dies führt bisweilen dazu, dass die Verfahren sich teilweise schon seit über zwei Jahren hinziehen, da immer neue Beweisanträge Licht ins Dunkel werfen sollen und hoffentlich auch werden.
Keinesfalls kann daher von einer eindeutigen Rechtslage die Rede sein.
| Rubrik: | Markenrecht, Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
| MEDIENRECHT mainz |