Diesem Phänomen hat sich nun auch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte angeschlossen.
Derzeit wird im Auftrag der Universal Music GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung einzelner Titel der Dateisammlung German Top 100Top 100
Sampler mit den 100 Tophits Single Charts abgemahnt.
Hierunter fallen folgende Werke:
Die Forderungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte entsprechen denen, die bereits zehntausendfach in der Vergangenheit geltend gemacht wurden.
Hierzu zählen die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von 1200 Euro ohne konkrete Aufschlüsselung und Darlegung des Schadens im Einzelfall.
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