Die Abmahnung - Das Original
 
 





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20.05.2010 15:19 Alter: 2 Jahr(e)

Abmahnung German Top 100 Single Charts durch Rasch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte war im Abmahnbereich des Musiksektors bisher dafür bekannt, die unterstellte urheberrechtswidrige Verwertung kompletter Musikalben abzumahnen und nicht einzelne Titel, wie das seit geraumer Zeit von einigen Vertretern der konstruierten Abmahnindustrie praktiziert wird.

Diesem Phänomen hat sich nun auch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte angeschlossen.
Derzeit wird im Auftrag der Universal Music GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung einzelner Titel der Dateisammlung German Top 100Top 100
Sampler mit den 100 Tophits
Single Charts abgemahnt.

Hierunter fallen folgende Werke:


Die Forderungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte entsprechen denen, die bereits zehntausendfach in der Vergangenheit geltend gemacht wurden.

Hierzu zählen die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von 1200 Euro ohne konkrete Aufschlüsselung und Darlegung des Schadens im Einzelfall.

 

Rubrik: Urheberrecht FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.

Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

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