In der Abmahnung wird angeführt, dass der AnschlussinhaberAnschlussinhaber
Inhaber des Telefonanschlusses, zugleich Rechnungsempfänger in jedem Fall für den unterstellten Verstoß verantwortlich sei, ohne auf den Einzelfall einzugehen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 450 Euro gefordert! Dies dürfte ebenso wie die Zugrundelegung eines Gegenstandwertes in Höhe von 10.000 Euro für die Berechnung der Kostenerstattung der AnwaltsgebührenAnwaltsgebühren
Anwaltskosten, die für die Ausbringung der Abmahnung anfallen juristisch nicht haltbar sein.
Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen, da diese mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gefordert wird unter Androhung einer VertragsstrafeVertragsstrafe
Strafe, die bei vertragswidrigem Verhalten eines Vertragspartners verwirkt wird in Höhe von 5.001 Euro für jeden Fall einer Zuwiderhandlung.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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