Die Abmahnung - Das Original
 
 





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30.07.2009 10:05 Alter: 3 Jahr(e)

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte iAd Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg mahnt derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung von Musikalben ab.

Zu den aktuellen Musikalben zählen unter anderem

  • "Day & Age" der Künstlergruppe The Killers
  • "Vom selben Stern" der Künstlergruppe Ich+Ich
  • "The Fame" der Künstlergruppe Lady Gaga

 

Die Anspruchsforderung der Rechteinhaberin wird wie folgt begründet:


Gemäß § 97 UrhG sei der Abgemahnte zur Unterlassung verpflichtet.

Weiter habe der Abgemahnte gemäß § 97a I S.2 UrhG die Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen.

UnterlassungsanspruchUnterlassungsanspruch
Anspruch gerichtet auf Unterlassen von Rechtsverletzungen
:

Mehr über:

Der UnterlassungsanspruchUnterlassungsanspruch
Anspruch gerichtet auf Unterlassen von Rechtsverletzungen
wird nicht individualisiert erörtert, sondern es erfolgt ein Hinweis auf Gerichtsurteile, die man auf der Internetseite www.raschlegal.de einsehen könne.


Ersatzansprüche:


Zur Bemessung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten rechnet die Kanzlei mit dem Regelgebührensatz (1,3 Geschäftsgebühr) bei einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 EUR pro verfügbar gemachten einzelnen Musiktitel.
Für das Album "Day & Age" der Künstlergruppe The Killers würden sich laut der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte somit Rechtsanwaltsgebühren von 1479,90 EUR ergeben.

Vergleichsbetrag:


Zudem wird ein Vergleichsangebot für eine außergerichtliche, gütliche Einigung in Höhe von 1200 EUR unterbreitet.

Strafbwehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung:


Es wird eine VertragsstrafeVertragsstrafe
Strafe, die bei vertragswidrigem Verhalten eines Vertragspartners verwirkt wird
in Höhe von 5001,00 EUR im Falle eines weiteren Verstoßes angedroht.

Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollte nicht erfolgen, da der Schuldner damit gegenüber dem Gläubiger dem Grunde nach die sich aus der Verletzung der Rechte an den unter Ziffer 1. genannten Werken ergebenden Schadensersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen vollumfänglich anerkennen würde.

Im Falle eines weiteren Verstoßes müsste die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte damit keinen Schadenseintritt nachweisen, sondern könnte sich einfach auf die vom Verletzer unterschriebene Verpflichtungserklärung berufen.

Zudem würde sich der Abgemahnte gegenüber der Gläubigerin verpflichten, die durch die Einschaltung der Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Eine Prüfung der Abmahnung sollte allein aufgrund der immensen Summen, die gefordert werden, erfolgen.

Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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