In der Abmahnung wird angeführt, dass die Digiprotect GmbH Inhaberin auschließlicher Rechte an den ausgewählten Filmen sei, ohne zu konkretisieren, um welche Rechte und vor allen Dingen um wessen Rechte es sich ursprünglich handelt.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 650 Euro gefordert!
Dies dürfte ebenso wie die Zugrundelegung eines Gegenstandwertes in Höhe von 25.000 Euro juristisch nicht haltbar sein.
Unterlassungserklärung, Pornofilme, Digiprotect GmbH
Pro Film werden aktuell 650 Euro pauschal geltend gemacht. Dies erscheint verwunderlich, da für vergleichbare Filme in der Vergangenheit 250 € gefordert wurden.
Fraglich ist zudem, ob diese Werke geeignet sind, die notwendige geistige Schöpfungshöhe zu erreichen, um überhaupt in den Genuss des urheberrechtlichen Schutzes zu gelangen.
Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gefordert unter Androhung einer VertragsstrafeVertragsstrafe
Strafe, die bei vertragswidrigem Verhalten eines Vertragspartners verwirkt wird für den Fall einer Zuwiderhandlung.
Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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