Die Abmahnung - Das Original
 
 





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02.10.2009 12:20 Alter: 2 Jahr(e)

Abmahnung von Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt iAv Digiprotect wegen Urheberrechtsverletzung- Amigos - Sehnsucht, die wie Feuer brennt

Die Firma Digiprotect, seit längerem im Filesharing-SektorFilesharing-Sektor
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
bekannt, lässt sich von einer weiteren Kanzlei vertreten.

Neu ist die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare aus Frankfurt u.a. hinzugekommen.


Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Erstattung der AnwaltsgebührenAnwaltsgebühren
Anwaltskosten, die für die Ausbringung der Abmahnung anfallen
aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro dargelegt, folglich 651,80 Euro.

Dies könne durch Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 480 Euro auf das Fremdgeldkonto der Kanzlei Schalast & Partner bei der Deutschen Bank Bad Homburg vermieden werden.
Damit hält sich die Kanzlei Schalast und Partner an die Forderungen, die auch andere Kanzleien, die die Firma Digiprotect GmbH vertreten, von den Abgemahnten fordern.

Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen verlangt unter Androhung einer VertragsstrafeVertragsstrafe
Strafe, die bei vertragswidrigem Verhalten eines Vertragspartners verwirkt wird
in Höhe von 5100,00 Euro für jeden Fall einer Zuwiderhandlung.Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.

Es erscheint mittlerweile in Anbetracht der Vielzahl von Kanzleien, die Digiprotect vertreten allerdings immer fraglicher, ob der Urheberrechtsschutz und Leistungsrechtsschutz der RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
im Vordergrund steht oder die Gebührenerzielung.



Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
MEDIENRECHT mainz