Das Gericht stellte fest, dass zwar dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen AbmahnkostenAbmahnkosten
Kosten für die Ausbringung der Abmahnung durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bestehe, allerdings nur insoweit, als die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes erforderlich, also notwendig und angemessen war.
AbmahnkostenAbmahnkosten
Kosten für die Ausbringung der Abmahnung, Stadtplan-Abmahnungen, Euro-Cities-AG
Die Klägerin forderte im konkreten Fall die Erstattung der Mittelgebühr aus einem StreitwertStreitwert
Der Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren. von 7.500 Euro. Dies lehnte das Gericht ab.
Das Gericht führte mustergültig aus, dass gerichtsbekannt sei, dass die Klägerin Abmahnungen dieser Art in großer Zahl ausspreche. Bei dem vorgelegten Abmahnschreiben handele es sich um ein routinemäßig erstelltes Schreiben einfacher Art, d.h. ohne schwierige rechtliche Ausführungen und ohne größere sachliche Auseinandersetzungen.
Das Schreiben der Klägerin enthalte keine konkreten auf diesen Fall bezogenen Rechtsaussführungen und entspräche den Mahnschreiben der in zahlreichen anderen beim Amtsgericht Charlottenburg geführten Rechtsstreitigkeiten der Klägerin.Dabei läge immer der gleiche, rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt - die Abmahnung eines unberechtigten Herunterladens und Veröffentlichen von Kartenmaterial - vor.
Ein derartiges Schreiben löse lediglich eine 0,3 er Geschäftsgebühr aus.
Diese Urteil war überfällig und ist m.E. auf sämtliche Abmahnfälle übertragbar, in denen massenhaft abgemahnt wird, da die Annahme einer Mittelgebühr die Intention des Gesetzgebers - dem Anwalt eine angemessene Bezahlung zu garantieren - ad absurdum geführt wird.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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