In der Schweiz verlangt die Bildagentur in der Regel die Zahlung von 1650 CHF für die Verwendung eines Bildes.
Diese Beträge dürften in Einzelfällen vor der schweizer Gerichtsbarkeit nicht durchsetzbar sein. Betroffene sollten die Rechnung daher in jedem Fall von einem deutschen Anwalt oder einem Kollegen aus der Schweiz prüfen lassen, da die Höhe der Forderungen sehr willkürlich erscheint.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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