Unter Bezugnahme eines vom Landgericht Bielefeld beigefügten Beschlusses zur Auskunftserteilungwird die Unterlassung weiterer Uploads sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450 Euro gefordert. Betroffene sollten zunächst in Erfahrung bringen, ob der Vorwurf haltbar ist und sich sodann einer rechtlichen Beratung unterziehen, da selbst im Falle eines Verstoßes Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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