Im privaten Bereich geschieht dies oft aus Unwissenheit. Dies soll auch nicht weiter thematisiert werden.
Ganz anders sind hingegen die bewussten Verstöße im gewerblichen Bereich zu qualifizieren. Konkurrenten bedienen sich ohne jegliche Scham der urheberrechtlichen Werke ihrer Mitstreiter zumeist aus Gründen der Koatenersparnis und Gewinnerzielung.
Diese Entwicklung verschont auch nicht die seriösen Nachrichtenagenturen wie beispielsweise die Associated Press oder Reuters etc.
Aus diesem Grunde kündigte bereits im letzten Jahr die Associated Press an, dass man den Text und Bilddiebstahl im Internet verfolgen und abmahnen werde.
Dieses Vorgehen ist nachvollziehbar, da hier schützenswerte Urheber und Verwertungsrechte verteidigt werden.
| Rubrik: | Urheberrecht, Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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